Anschlagmittel sind verbindende Teile zwischen Tragmittel und Last oder Tragmittel und Lastaufnahmemittel, die zum Heben von Lasten verwendet werden. Der Begriff Anschlagmittel ist ein Überbegriff für Gurte, Anschlagketten, Rundschlingen, Hebebänder und Anschlagseile sowie für lösbare Verbindungsteile wie Wirbel und Schäkel. Jedes Anschlagmittel hat eine zulässige Höchsttragfähigkeit, die nicht überschritten werden darf.
Welche Anschlagmittel gibt es?
Es gibt Anschlagseile, textile Anschlagmittel und hochfeste Anschlagketten. Folgende Anschlagmittel können unterschieden werden:
- Rundschlingen
- Gurte
- Anschlagketten
- Hebebänder
- Anschlagseile
- Schäkel
- Wirbel
- Haken
Zudem gibt es verschiedenes Zubehör für die Anschlagmittel wie Kantenschoner, Schutzschläuche oder Zinkenschutz.
Sicherheitsvorschriften für Anschlagmittel: BGV C1 §9

Mit Anschlagmitteln werden schwere Lasten wie Lautsprecher aufgehängt.
In der Veranstaltungsbranche werden Anschlagmittel zur Befestigung von Traversensystemen sowie beim Auf- und Abbau von Bühnen- und Tribünenkonstruktionen verwendet. Mit den Anschlagmitteln werden dabei Lasten mit hohem Gewicht, teilweise mehrere Tonnen, gehoben. Von der Berufsgenossenschaft gibt es daher Vorschriften für die Berechnung und Dimensionierung von Anschlagmitteln (BGV C1). In der BGV C1 Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung enthält der §9 Vorschriften für Tragmittel und Anschlagmittel:
"Tragmittel und Anschlagmittel müssen entsprechend der besonderen Gefährdung beim Betrieb und den beim Betrieb auftretenden Belastungen beschaffen und ausreichend bemessen sein." (BGV C1, §9).
Des weiteren besagt der §9 des BGV C1, dass...
... Anschlagmittel aus synthetischen Fasern nicht in der Nähe von Scheinwerfern verwendet werden dürfen.
... ein Stahlseil zur zusätzlichen Sicherung verwendet werden muss, wenn ortsveränderliches Hebezeug oder Gitterträger mit Seilen und Bändern aus natürlichen oder synthetischen Fasern angeschlagen werden.
... Anschlagmittel (Seile und Bänder) höchstens mit einem Zwölftel der Mindestbruchkraft beansprucht werden dürfen. Bei anderen Anschlagmitteln gilt, dass diese mit dem maximal 0,5-fachen Wert der Tragfähigkeit, die vom Hersteller angegeben ist, belastet werden dürfen. Nur dann ist die Forderung nach ausreichend Bemessung erfüllt!
Weitere Vorschriften für Anschlagmittel
Neben der BGV C1 gibt es verschiedene Regeln für bestimmte Anschlagmittel. Dies sind die BG-Regel zum Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen (BGR 151) und die BG-Regel zum Gebrauch von Anschlag-Faserseilen (BGR 152) sowie die BG-Information zur Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Lasten über Personen (BGI 810-3).
Darüber hinaus enthält die BG-Regel 500-3 (BGR 500-3) Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit, mit Regeln zum Schutz der Anschlagmittel vor Schäden (3.11). Seile, Ketten und Hebebänder dürfen beispielsweise nicht über scharfe Kanten von Lasten gespannt oder gezogen werden. Kanten sind der Regel zufolge scharf, wenn der Kantenradius der Last kleiner ist als:
- der Durchmesser des Seils
- die Dicke des Seils
- die Nenndicke der Rundstahlkette
Kantenschützer schaffen Abhilfe und sorgen dafür, dass eine ausreichende Rundung der Kanten erreicht wird.
Wie oft müssen Anschlagmittel geprüft werden?
Die BGV C1 enthält in §34 (3) Vorschriften zu wiederkehrenden Prüfungen. Darin heißt es, dass "der Unternehmer (....) dafür zu sorgen [hat], dass Flugeinrichtungen vor jedem Einsatz durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die Prüfung muss eine Sichtprüfung und Belastungsproben in Bewegung umfassen." (BGV C1 §34 (3)).
Zudem müssen Anschlagmittel nach jeder Reparatur geprüft werden und darüber hinaus einmal pro Jahr ausführlich von einem Sachkundigen. Bei einzelnen Anschlagmitteln können die Abstände zwischen den Prüfungen variieren.
Wann sind Anschlagmittel ablegereif?
Anschlagmittel sind ablegereif, wenn sie bestimmte Mängel aufweisen. Dazu zählen:
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Abnutzung
Bei Abnutzungsspuren sind Anschlagmittel ablegereif.
- Risse
- Litzenbrüche
- Verformung
- fehlende Angaben zur Höchsbelastung
- unvorhandene Herstellerkennzeichnung
Weist ein Anschlagmittel einen oder mehrere dieser Mängel auf, hat es seine Ablegereife erreicht, d.h. es muss entsorgt werden und darf nicht länger verwendet werden!
Weitere Informationen zu den Vorschriften und Regeln für Anschlagmittel finden sich hier:
- BGV C1 Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
- BGR 500 Kapitel 2.8 Punkt 3 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit
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