Anfangshaftung: Anfangshaftung und Anfangsklebkraft einfach erklärt

Der Begriff Anfangshaftung wird in der Klebetechnik verwendet. Bei einer Verklebung bezeichnet man als Anfangshaftung die Haltekraft eines Klebstoffes, die dieser unmittelbar nach dem Verkleben mit der zu verklebenden Oberfläche aufbaut. Die Anfangshaftung ist der Zeitpunkt einer Verklebung, bevor die endgültige Belastbarkeit der verklebten Stelle, also die Endklebkraft erreicht wird. Die Anfangshaftung einer Klebung ist abhängig vom Klebstoff und der Beschaffenheit der Oberfläche (siehe Adhäsion).

Die Anfangshaftung wird häufig auch als Anfangsklebkraft oder Tack bezeichnet, also das Klebvermögen eines flüssigen Klebstoffes, bzw. eines Klebebandes, beim ersten Kontakt mit der zu verklebenden Fläche unter geringem Anpressdruck.

 

 

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