Bestuhlung bei Veranstaltungen Mit der richtigen Bestuhlungsart zum erfolgreichen Event

Ob Bankett, Gala oder Konferenz: die richtige Bestuhlung ist bei einem Event entscheidend. Bestuhlung bei Veranstaltungen

Du planst ein Event und der Saal soll hierfür optimal bestuhlt werden? Doch welche Bestuhlung ist für welche Veranstaltung geeignet? Wie sieht eine parlamentarische Bestuhlung aus? Wer genehmigt Bestuhlungspläne und welche Richtlinien gelten für Sitzplätze in Versammlungsstätten? Egal ob Bankett, Gala oder Business-Konferenz – der Ratgeber beantwortet Dir wichtige Fragen zur passenden Sitzordnung. Hier liest Du, wie groß ein Saal für 65 Personen bei Bankettbestuhlung sein sollte, welcher Sitzreihenabstand bei der Theaterbestuhlung ideal ist und noch vieles mehr!

Welche Bestuhlungsarten gibt es?

Bankett, Konferenz oder Team-Meeting – so vielfältig wie die Veranstaltungsformen ist auch die Bandbreite möglicher Bestuhlungsvarianten. Doch welche Bestuhlungsarten gibt es eigentlich? Hier findest Du einen Überblick über die 12 wichtigsten, bzw. häufigsten Bestuhlungsarten:

  1. Blockbestuhlung (engl. conference style): block bestuhlung
    rechteckige Tische rundum bestuhlt

  2. Boardroom-Bestuhlung: boardroom bestuhlung
    Sonderform der Block-Bestuhlung mit ovalen Tischen ohne Ecken, rundum bestuhlt

  3. Bankettbestuhlung (engl. round tables, banquet): bankett bestuhlung
    meist runde Tische mit Rundumbestuhlung, in der Regel 6-12 Stühle pro Tisch

  4. Kabarettbestuhlung: kabarett bestuhlung
    wie Bankett mit runden Tischen, Bestuhlung jedoch nicht rundum sondern an einer Seite – in Richtung Bühne – ohne Bestuhlung

  5. Variété-Bestuhlung (engl. vaudeville-style): variete bestuhlung
    kleine Tische mit meist 4-6 Stühlen, mit Kerze oder kleiner Lampe, rundum bestuhlt

  6. Carré-Bestuhlung (engl. hollow square): carre bestuhlung
    ähnlich wie Block, jedoch werden die Tische so im Quadrat oder Rechteck angeordnet, dass in der Mitte ein freier Bereich bleibt

  7. U-Form-Bestuhlung (engl. u-shape, horseshoe): u form bestuhlung
    Tische in U-Form, ein- oder beidseitig bestuhlt

  8. E-Form-Bestuhlung: e form bestuhlung
    Tische in E-Form, ein- oder beidseitig bestuhlt

  9. Theaterbestuhlung (engl. theatre style): theaterbestuhlung
    Stuhlreihen mit versetzten Stühlen in eine Blickrichtung ohne Tische

  10. Reihenbestuhlung (engl. row): reihenbestuhlung
    Stühle in Reihen in eine Blickrichtung ohne Tische

  11. Parlamentarische Bestuhlung (engl. classroom): parlamentarische bestuhlung
    ähnlich wie Theater- oder Reihenbestuhlung, aber mit Tischen; Bestuhlung wie in einem Klassenzimmer, Tische in parallelen Reihen mit Stühlen in eine Blickrichtung

  12. Fischgräten-Bestuhlung (engl. chevronstyle, herringbone): fischgraeten bestuhlung
    schräg gestellte Tische, einseitig bestuhlt


Weitere bekannte Bestuhlungsarten sind Laufsteg (engl. catwalk), Stuhlkreis, L-Form, Lounge, Loge, Tribüne, Empore, Arenabestuhlung (engl. arena) oder die Hörsaalbestuhlung.

 Hier findest Du nochmal alle Bestuhlungsarten im Überblick zum ausdrucken:

Welche Bestuhlung für welche Veranstaltung?

Grundsätzlich sind bei der Bestuhlung von Events keine Grenzen gesetzt, es kann entweder eine der oben genannten Bestuhlungsarten oder eine Variation bzw. Kombination aus verschiedenen Arten verwendet werden.

Die Bestuhlung und Sitzordnung richtet sich u.a. nach der Saal-Größe und der Art der Veranstaltung: Wie viele Plätze werden benötigt? Ist eine Interaktion zwischen den Teilnehmern nötig oder soll vor allem von allen Plätzen ein guter Blick auf die Bühne möglich sein? Und erfolgt bei der Veranstaltung eine Bewirtung oder Bedienung am Platz?

Als Veranstalter solltest Du Dir bei der Wahl der Bestuhlung daher folgende Fragen stellen:

  • Wie viele Personen werden erwartet?

  • Welches Ziel hat die Veranstaltung? Ist es eine reine Darbietung, soll die Kommunikation gefördert werden oder findet eine Gruppenarbeit statt?

  • Muss von jedem Platz aus Sichtkontakt zur Bühne bzw. zum Rednerpult möglich sein?

  • Wird bei der Veranstaltung diskutiert, müssen sich die Teilnehmer daher alle sehen können?

  • Wie variabel muss die Bestuhlung sein? Wird während der Veranstaltung umgebaut, beispielsweise von der parlamentarischen Bestuhlung in die Blockbestuhlung?

  • Wie lange dauert die Veranstaltung? (Je länger die Veranstaltung, desto mehr Platz und Beinfreiheit solltest Du pro Person einrechnen)

  • Wird auf der Veranstaltung (am Platz) bewirtet und bedient?

  • Sind der Bestuhlung durch die Architektur des Saales bzw. des Veranstaltungsraumes Grenzen gesetzt? Beispielsweise durch seine Größe und Geometrie oder durch Säulen, feste Einbauten, technische Ausstattung etc.?

Tipp: Mach Dir bereits vor der Suche nach einer passenden Location Gedanken zur Bestuhlung! So kannst Du den Veranstaltungsort (Saal, Halle, etc.) auch dahingehend auswählen, ob er für Deine Wunsch-Bestuhlung überhaupt geeignet ist!

Bei der Entscheidung, welche Bestuhlung für Deine Veranstaltung nun die richtige ist, hilft Dir ein Blick in die Tabelle der häufigsten Bestuhlungsarten und ihrer Vor- und Nachteile für Besucher und Veranstalter. Denn was für den Besucher von Vorteil ist, kann zum Nachteil für den Veranstalter werden.

  Für den Veranstalter / ReferentenFür Gäste
Bestuhlungsartgeeignet für:VorteileNachteileVorteileNachteile
Block  Konferenzen, Sitzungen variabel mit einem großen Tisch oder mehreren kleinen; gute Bewirtungsmöglichkeit großer Platzbedarf, nicht jede Person ist von der Bühne aus zu sehen kommunikativ, Sicht auf alle Beteiligten, Platz für Arbeitsmaterial schlechter Blick auf Bühne, Service bei der Arbeit störend, mögliche Frontenbildung
Boardroom Meetings, Sitzungen mit 6-12 Teilnehmern durch runde Kanten keine direkte Hierarchie  platzintensiv kommunikativ, teamfähig eingeschränkte Beinfreiheit, schlechter Blick auf Bühne / Referenten
Bankett für Feierlichkeiten z.B. Gala-Diner, Hochzeiten u.ä. optimale Servicemöglichkeit personalintensiv (bei Bewirtung), großer Platzbedarf kommunikativ, elegant und festlich, keine Hierarchie wenig Arbeitsfläche, Sicht auf manche Personen nur eingeschränkt
Kabarett für Kabaretts; Präsentationen, Trainings und Gruppenarbeiten mit vielen Personen                                                                                wie Bankett
   
Variété Variétés, Feierlichkeiten gute Servicemöglichkeit sehr personalintensiv und platzaufwendig elegant, festlich, durch runde Sitzordnung keine Hierarchie kleine Tische erfordern Aufspaltung der Gesellschaft
Carré  Konferenz, Feierlichkeiten gute Bewirtungsmöglichkeit, mittig Dekomöglichkeit sehr platzaufwendig gute Sicht auf alle Personen, komfortabler als Block-Bestuhlung, kommunikativ größere Distanz zum Gegenüber, Frontenbildung möglich
U-Form Meetings, Diskussionsrunden mit vielen Personen direkter Zugang in das Publikum  großer Platzbedarf alle Teilnehmer können sich sehen große Entfernung zu manchen Teilnehmern
E-Form Feste aller Art  Platz optimal genutzt Einsatz von Beamer u.ä. schwierig, kaum Servicemöglichkeit sehr kommunikativ eng, unflexibel, eingeschränkter Blick auf die Bühne
Theater Vorführungen, Vorträge, Produktpräsentationen, Informationsveranstaltungen maximale räumliche Ausnutzung des Veranstaltungssaals schlechte Bewirtungsmöglichkeit gute Sicht, komfortabel ggf. schlechter Durchgang, kaum Arbeitsmöglichkeit, nicht kommunikativ
Reihe Vorträge, Präsentationen, Vorführungen                    wie Theaterbestuhlung schlechtere Sicht als bei Theaterbestuhlung wegen nicht versetzten Stühlen schlechte Durchgangsmöglichkeit, teilweise unkomfortabel, wenig Arbeitsmöglichkeit
Parlamentarisch  Tagungen, Konferenzen Getränke und Material können pro Platz im Voraus bereitgestellt werden; übersichtliche, klare Sitzordnung aufwendig für Technik und Service, keine optimale Platzausnutzung Tische bieten Platz für Unterlagen und Notizen, komfortabel, freie Sicht auf den Referenten nicht teambildend, kaum kommunikativ, wenig flexibel
Fischgräte Vorträge, Präsentationen gut für Bewirtung platzintensiv, akustisch schwierig Platz für Unterlagen und Notizen, gute Sicht auf Referenten relativ unkommunikativ, Servicekräfte könnten stören

Flächenbedarf

flaechenbedarf bestuhlung

Eine Reihenbestuhlung benötigt wenig Platz.

Bestimmte Bestuhlungsvarianten brauchen mehr Platz als andere und zwar bei gleicher Personenzahl. Für die Bestuhlungsformen U-Form und Bankett sowie für die parlamentarische Bestuhlung musst Du beispielsweise mehr Platz einplanen als für die Reihen- oder Theaterbestuhlung.

In der Veranstaltungsbranche gibt es daher Richtwerte, um den Flächenbedarf je nach Bestuhlungsvariante richtig kalkulieren zu können.

  • Betischung mit Stehtischen: ca. 0,25 qm pro Person
  • Theaterbestuhlung: ca. 1,3 qm pro Person
  • enge Reihenbestuhlung mit Tischen: 1,7 qm pro Person
  • parlamentarische Bestuhlung: ca. 2 qm pro Person
  • U-Form-Bestuhlung: ca. 3 qm pro Person

Bei einer Bestuhlung in U-Form sollten daher beispielsweise bei einer Raumgröße von 120 qm maximal 40 Plätze bzw. Personen eingeplant werden. Wird der gleiche Saal mit mehreren kleinen Tischen in Blockform bestuhlt, bietet er Platz für ca. 65 Personen.

Wenn bei Seminaren und Tagungen interaktive Beteiligung geplant ist, wie Rollenspiele o.ä., solltest Du den doppelten Flächenbedarf pro Person einplanen.

Sitzreihenabstand

sitzreihen abstand

Wichtig: genügend Abstand zwischen den Sitzreihen.

Für ausreichend Komfort ist es wichtig, dass bei Veranstaltungen ausreichend Abstand zwischen den einzelnen Stuhl- und Tischreihen eingeplant wird. Jeder Gast, bzw. jeder Teilnehmer sollte ohne anzustoßen zwischen den Reihen hindurchgehen können.
Ideal sind daher 60-70 cm Abstand zwischen Stuhlrückenlehne und Stuhlvorderseite.


Wer genehmigt Bestuhlungspläne? – Rechtliche Aspekte

Neben den unverbindlichen Richtlinien, nach denen sich Veranstalter richten können, aber nicht müssen, enthält die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) für Versammlungsstätten ab einer gewissen Größe ganz genaue Vorschriften für die Bestuhlung, den Sitzreihenabstand und für Bestuhlungspläne. Konkret enthält die MVStättVO drei Paragraphen zur Bestuhlung. §10 enthält Regelungen zu Bestuhlung, Gängen und Stufengängen, §32 zu Besucherplätzen nach dem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan und §44 Richtlinien zu zusätzlichen Bauvorlagen, Bestuhlungs- und Rettungwegeplan.

Was ist ein Bestuhlungs- und Rettungswegeplan?

Ein Bestuhlungs- und Rettungswegeplan ist eine Skizze der geplanten Bestuhlung auf einer Veranstaltung. Darin ist die genaue Bestuhlungsart eingezeichnet sowie die Anzahl der Sitzplätze, die Bühne, Treppen, Türen, Flucht- und Rettungswege und Feuerlöscher.

Bei Versammlungsstätten, die nach der Definition der MVStättVO unterliegen, sind der Betreiber bzw. der Veranstalter eines Events für die Erstellung eines Bestuhlungsplans verantwortlich. Der Plan muss den zuständigen Behörden zur Genehmigung vorgelegt werden. Der genehmigte Plan muss in der Nähe des Haupteinganges eines jeden Versammlungsraumes gut sichtbar angebracht werden. Die Zahl der im Plan genehmigten Sitzplätze sowie deren Anordnung (Bestuhlungsart) darf nachträglich nicht mehr geändert werden. (§32 MVStättVO)

§10 MVStättVO – Anforderungen an Bestuhlung, Gänge und Stufengänge

Der §10 der MVStättVO regelt die Anforderungen an Bestuhlung, Gänge und Stufengänge in Versammlungsstätten:

§10 Bestuhlung, Gänge und Stufengänge

(1) 1 In Reihen angeordnete Sitzplätze müssen unverrückbar befestigt sein; werden nur vorübergehend Stühle aufgestellt, so sind sie in den einzelnen Reihen fest miteinander zu verbinden. 2 Satz 1 gilt nicht für Gaststätten und Kantinen sowie für abgegrenzte Bereiche von Versammlungsräumen mit nicht mehr als 20 Sitzplätzen und ohne Stufen, wie Logen.

(2) Die Sitzplatzbereiche der Tribünen von Versammlungsstätten mit mehr als 5 000 Besucherplätzen müssen unverrückbar befestigte Einzelsitze haben.

(3) 1 Sitzplätze müssen mindestens 0,50 m breit sein. 2 Zwischen den Sitzplatzreihen muss eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,40 m vorhanden sein.

(4) 1 Sitzplätze müssen in Blöcken von höchstens 30 Sitzplatzreihen angeordnet sein. 2 Hinter und zwischen den Blöcken müssen Gänge mit einer Mindestbreite von 1,20 m vorhanden sein. 3 Die Gänge müssen auf möglichst kurzem Weg zum Ausgang führen.

(5) 1 Seitlich eines Ganges dürfen höchstens zehn Sitzplätze, bei Versammlungsstätten im Freien und Sportstadien höchstens 20 Sitzplätze angeordnet sein. 2 Zwischen zwei Seitengängen dürfen 20 Sitzplätze, bei Versammlungsstätten im Freien und Sportstadien höchstens 40 Sitzplätze angeordnet sein. 3 In Versammlungsräumen dürfen zwischen zwei Seitengängen höchstens 50 Sitzplätze angeordnet sein, wenn auf jeder Seite des Versammlungsraumes für jeweils vier Sitzreihen eine Tür mit einer lichten Breite von 1,20 m angeordnet ist. 

(6) 1 Von jedem Tischplatz darf der Weg zu einem Gang nicht länger als 10 m sein. 2 Der Abstand von Tisch zu Tisch soll 1,50 m nicht unterschreiten.

(7) 1 In Versammlungsräumen müssen für Rollstuhlbenutzer mindestens 1 Prozent der Besucherplätze, mindestens jedoch zwei Plätze auf ebenen Standflächen vorhanden sein. 2 Den Plätzen für Rollstuhlbenutzer sind Besucherplätze für Begleitpersonen zuzuordnen. 3 Die Plätze für Rollstuhlbenutzer und die Wege zu ihnen sind durch Hinweisschilder gut sichtbar zu kennzeichnen.

(8) 1 Stufen in Gängen (Stufengänge) müssen eine Steigung von mindestens 0,10 m und höchstens 0,19 m und einen Auftritt von mindestens 0,26 m haben. 2 Der Fußboden des Durchganges zwischen Sitzplatzreihen und der Fußboden von Stehplatzreihen muss mit dem anschließenden Auftritt des Stufenganges auf einer Höhe liegen. 3 Stufengänge in Mehrzweckhallen mit mehr als 5 000 Besucherplätzen und in Sportstadien müssen sich durch farbliche Kennzeichnung von den umgebenden Flächen deutlich abheben.

(Quelle: MVStättVO, § 10 Fassung von Juni 2005)

Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben alle drei Paragraphen der MVStättVO in ihre jeweilige landeseigene  Versammlungsstättenverordnung übernommen. Berlin und Nordrhein-Westfalen haben die §10 und 32, nicht aber §44 übernommen. In der SächsVStättVO fehlt §32 (1), ansonsten hat Sachsen §10, 32 und 44 ebenfalls übernommen.
Lediglich in der VStättV von Rheinland-Pfalz finden sich Abweichungen. So darf bei Tischplätzen der Weg von jedem Platz bis zu einem Gang nicht länger als 5 m sein, im Gegensatz zu den 10 m der MVStättVO. Die freie Durchgangsbreite zwischen Sitzreihen in Rheinland-Pfalz muss mindestens 45 cm betragen, statt 40 cm wie in der MVStättVO.

Weitere Einzelheiten zu den abweichenden Richtlinien finden sich in der VStättV Rheinland-Pfalz §14 Bestuhlung.