Großbühne: Was ist eine Großbühne?

Der Laie versteht unter einer Großbühne eine besonders geräumige Bühne, etwa in einem Konzert-, Opern- oder Schauspielhaus sowie bei Großveranstaltungen im Freien (Open Air).

Großbühne

Ein Konzert auf einer Großbühne.


In Deutschland unterliegen Großbühnen besonderen baurechtlichen Vorschriften. Der Begriff Großbühne wird deshalb in der Muster-Versammlungsstättenverordnung unmissverständlich  definiert:

Was sind Großbühnen?

Laut MVStättV § 2 (5) 5. sind Großbühnen:

a. Bühnen mit einer Szenefläche von mehr als 200 m² (hinter der Bühnenöffnung / Proszeniumsöffnung) und/ oder

b. Bühnen mit einer Oberbühne und einer lichten Höhe von mehr als 2,5 m über der Bühnenöffnung und/ oder

c. Bühnen mit einer Unterbühne*

*Definition Unterbühne laut Muster-VStättV:

Eine Unterbühne ist der begehbare Teil eines Bühnenraumes unter dem Bühnenboden, welcher sich zur Unterbringung einer Untermaschinerie eignet.

Wegfall der Begriffe Klein-, Mittel- und Vollbühne seit 2005:

Früher dienten baurechtlich gesehen nur zwei Merkmale der Unterscheidung: die Bühnenfläche sowie die Lage der Decke des Bühnenhauses über der Bühnenöffnung. Der ehemalige Begriff "Vollbühne" entspricht der heutigen Großbühne. 

Welche besonderen baurechtlichen Vorschriften müssen bei einer Großbühne eingehalten werden?

Welche baulichen Besonderheiten für Großbühnen gelten ist nachzulesen in der MVstättV Teil 3, Abschnitt 1:

    • §22 - eigenes Bühnenhaus
    • §23 - Schutzvorhang / Eiserner Vorhang
    • §24 - Feuerlösch- und Brandmeldeanlagen
    • §25 - Platz für die Brandsicherheitswache